Rollen zuerst
Wir trennen Marke, Vertrieb, Vermittler und tatsächlichen Darlehensgeber. Eine bekannte Marke ist nicht automatisch die rechtliche Kreditgeberin.
Methodik für Quellen, Rollen, Aktualität, Konditionen, Konflikte, Sicherheitsformulierungen und zukünftige Aktualisierungsdurchläufe.
Die Methodik ist darauf ausgelegt, Kreditinformationen nachvollziehbar zu machen, ohne aus Marketingtexten, Registertreffern oder einzelnen Zinssätzen mehr abzuleiten als die Quelle hergibt.
Diese Regeln steuern öffentliche Aussagen, Indexierung und zukünftige Datenaktualisierungen.
Wir trennen Marke, Vertrieb, Vermittler und tatsächlichen Darlehensgeber. Eine bekannte Marke ist nicht automatisch die rechtliche Kreditgeberin.
Ein Register- oder Impressumsbeleg wird nicht in „sicher“, „seriös“ oder „von der BaFin empfohlen“ übersetzt. Evidenz belegt nur das, was die Quelle tatsächlich trägt.
Betrag, Laufzeit, Zinsdarstellung, Gebühren, Voraussetzungen, SCHUFA, Auszahlung und Rückzahlung können jeweils unterschiedliche Originalquellen benötigen.
Konditionen besitzen ein Prüffenster. Nach Ablauf wird ein Wert nicht weiter als aktuell dargestellt, bis eine neue Quellenprüfung erfolgt.
Code- oder Datenunterschiede erzeugen keinen öffentlichen Änderungshinweis. Materielle Änderungen brauchen eine konkrete, manuell geprüfte Quelle.
Persönliche Konditionen hängen von Bonität, Einkommen, Laufzeit, Betrag und Anbieterprüfung ab. Ein Werbe-Mindestzins wird nicht zum Ranglistenwert.
Bei „ohne SCHUFA“, Kurzzeitkrediten, Vorkosten, Zusatzdiensten und Restschuldversicherungen haben Risiken und neutrale Hinweise Vorrang.
Verkündete, aber noch nicht wirksame Regeln werden als solche markiert. Die CCD2-/§34k-Logik wird nicht vor dem maßgeblichen Stichtag vorgezogen.
Zins-, Betrags- und Laufzeitbeobachtungen werden angehängt. Ein späterer Datenstand überschreibt frühere Beobachtungen nicht.
Wenn zwei aktuelle Quellen abweichen, wird der Unterschied dokumentiert. Wir wählen nicht automatisch den günstigeren Wert.
Eine Bank-Vermittler- oder Markenbeziehung gilt nur für den belegten Produkt- oder Beispielkontext und wird nicht pauschal auf andere Angebote übertragen.
Sofortangebot, Entscheidung, Zusage, Vertragsabschluss, Zahlungsanweisung und Kontogutschrift sind unterschiedliche Prozessschritte.
Sekundäre Themenzuordnungen wie Umschuldung verweisen auf das kanonische Produktprofil; sie erzeugen keine zweite Produkt-URL.
Zeitlich begrenzte Zinsaktionen besitzen eigene Prüftermine. Abgelaufene Konditionen werden nicht still als aktuell weitergeführt.
Terminierte Anbieterprüfungen dürfen nur freigegebene Felder verändern. Unerwartete Seiteneffekte blockieren die Prüfung.
Neue Quellen und Beobachtungen dürfen ergänzt werden. Frühere Evidenz wird bei einer normalen Neuprüfung nicht gelöscht oder umgeschrieben.
Diese Engine speichert keine Kreditbeträge, Einkommen, SCHUFA-Daten oder andere Finanzdaten von Besuchern; Suchbegriffe werden nicht protokolliert.
Zum Hauptstichtag der CCD2-/§34k-Umstellung ist eine eigene Rechts- und Quellenprüfung vorgesehen. Zukunftsregeln werden vorher nicht als heutige Rechtslage dargestellt.
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