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So arbeitet KreditFakten

Methodik für Quellen, Rollen, Aktualität, Konditionen, Konflikte, Sicherheitsformulierungen und zukünftige Aktualisierungsdurchläufe.

Methodischer Kern

Beleg vor Behauptung. Rolle vor Marke. Aktualität vor Komfort.

Die Methodik ist darauf ausgelegt, Kreditinformationen nachvollziehbar zu machen, ohne aus Marketingtexten, Registertreffern oder einzelnen Zinssätzen mehr abzuleiten als die Quelle hergibt.

01Originalquelle
02Geltungsbereich prüfen
03Datum prüfen
04Grenzen zeigen
17 Regeln

Publikations- und Datenlogik

Diese Regeln steuern öffentliche Aussagen, Indexierung und zukünftige Datenaktualisierungen.

01

Rollen zuerst

Wir trennen Marke, Vertrieb, Vermittler und tatsächlichen Darlehensgeber. Eine bekannte Marke ist nicht automatisch die rechtliche Kreditgeberin.

02

Keine Gütesiegel aus Existenz

Ein Register- oder Impressumsbeleg wird nicht in „sicher“, „seriös“ oder „von der BaFin empfohlen“ übersetzt. Evidenz belegt nur das, was die Quelle tatsächlich trägt.

03

Feldquellen statt Sammelquelle

Betrag, Laufzeit, Zinsdarstellung, Gebühren, Voraussetzungen, SCHUFA, Auszahlung und Rückzahlung können jeweils unterschiedliche Originalquellen benötigen.

04

Dynamische Daten altern

Konditionen besitzen ein Prüffenster. Nach Ablauf wird ein Wert nicht weiter als aktuell dargestellt, bis eine neue Quellenprüfung erfolgt.

05

Automatische technische Unterschiede bleiben privat

Code- oder Datenunterschiede erzeugen keinen öffentlichen Änderungshinweis. Materielle Änderungen brauchen eine konkrete, manuell geprüfte Quelle.

06

Kein automatisches „Bestes Angebot“

Persönliche Konditionen hängen von Bonität, Einkommen, Laufzeit, Betrag und Anbieterprüfung ab. Ein Werbe-Mindestzins wird nicht zum Ranglistenwert.

07

Verbraucherschutz vor Monetarisierung

Bei „ohne SCHUFA“, Kurzzeitkrediten, Vorkosten, Zusatzdiensten und Restschuldversicherungen haben Risiken und neutrale Hinweise Vorrang.

08

Rechtsänderungen mit Stichtag

Verkündete, aber noch nicht wirksame Regeln werden als solche markiert. Die CCD2-/§34k-Logik wird nicht vor dem maßgeblichen Stichtag vorgezogen.

09

Historie bleibt erhalten

Zins-, Betrags- und Laufzeitbeobachtungen werden angehängt. Ein späterer Datenstand überschreibt frühere Beobachtungen nicht.

10

Konflikte bleiben sichtbar

Wenn zwei aktuelle Quellen abweichen, wird der Unterschied dokumentiert. Wir wählen nicht automatisch den günstigeren Wert.

11

Beziehungen gelten nur im Geltungsbereich

Eine Bank-Vermittler- oder Markenbeziehung gilt nur für den belegten Produkt- oder Beispielkontext und wird nicht pauschal auf andere Angebote übertragen.

12

Sofortkredit in Zeitstufen

Sofortangebot, Entscheidung, Zusage, Vertragsabschluss, Zahlungsanweisung und Kontogutschrift sind unterschiedliche Prozessschritte.

13

Keine doppelten SEO-Produktseiten

Sekundäre Themenzuordnungen wie Umschuldung verweisen auf das kanonische Produktprofil; sie erzeugen keine zweite Produkt-URL.

14

Zeitlich begrenzte Aktionen bekommen Ablaufprüfungen

Zeitlich begrenzte Zinsaktionen besitzen eigene Prüftermine. Abgelaufene Konditionen werden nicht still als aktuell weitergeführt.

15

Prüfumfang ist begrenzt

Terminierte Anbieterprüfungen dürfen nur freigegebene Felder verändern. Unerwartete Seiteneffekte blockieren die Prüfung.

16

Evidenzspeicher werden nur ergänzt

Neue Quellen und Beobachtungen dürfen ergänzt werden. Frühere Evidenz wird bei einer normalen Neuprüfung nicht gelöscht oder umgeschrieben.

17

Keine Besucher-Finanzdaten

Diese Engine speichert keine Kreditbeträge, Einkommen, SCHUFA-Daten oder andere Finanzdaten von Besuchern; Suchbegriffe werden nicht protokolliert.

Wichtiger Rechts-Checkpoint

20. November 2026

Zum Hauptstichtag der CCD2-/§34k-Umstellung ist eine eigene Rechts- und Quellenprüfung vorgesehen. Zukunftsregeln werden vorher nicht als heutige Rechtslage dargestellt.

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